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Teilhabe ist ein Menschenrecht

Hintergrund

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Leitgedanke der UN-BRK ist die Inklusion. Menschen mit Behinderungen haben ein uneingeschränktes Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe – in allen Lebensbereichen. Deutschland hat die UN-BRK 2009 ratifiziert und ist verpflichtet, die Regelungen der UN-BRK unter anderem zur Barrierefreiheit, persönlichen Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung oder Rehabilitation in deutsches Recht umzusetzen.

Die UN-BRK unterscheidet dabei nicht zwischen privaten und öffentlichen Anbietern. In Deutschland sind private Anbieterinnen und Anbieter bisher aber nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu ihren Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Hierzu wäre eine gesetzliche Änderung im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) notwendig. Ersatzweise könnte das BGG geändert werden. Diese Änderungen stehen noch immer aus.

Auch auf EU-Ebene wurden verschiedene Richtlinien erarbeitet, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Der Europäische Rechtsakt für Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis 2025 zum Abbau von Hürden beim Reisen. Die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, 2008 von der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht, wird unter anderem von Deutschland blockiert.

Barrierefreiheit und Mobilität sichern

Barrierefreiheit ist in Deutschland noch kein Standard. Barrierefreiheit ist umfassend zu verstehen und umfasst auch die Bereitstellung von spezifischen Angeboten, die Menschen wegen ihrer Behinderung benötigen.

Dies gilt auch für Gesundheitseinrichtungen. So ist die Barrierefreiheit in Arztpraxen noch nicht zufriedenstellend: 2023 verfügten nur 87.000 von rund 179.000 Praxen in der ambulanten Versorgung über mindestens eine Maßnahme zur Barrierefreiheit.

In Krankenhäusern werden Patientinnen und Patienten durch zu hohe Duschtassen, zu niedrige Stühle oder schlecht zugängliche Waschgelegenheiten zusätzlich behindert.

Der 2024 unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft von der Bundesregierung erarbeitete „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ listet eine Reihe von Maßnahmen auf, um Hürden in der Gesundheitsversorgung abzubauen. Die Umsetzung des Aktionsplans bleibt abzuwarten.

Die fehlende Barrierefreiheit in Flugzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Deutschen Bahn schränkt rheumakranke Menschen in ihrer Mobilitätein. In Bahnhöfen gibt es zu wenige Aufzüge, in Flugzeugen sind die Toiletten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nicht geeignet.

In Schulen gibt es nicht genug barrierefreie Unterrichtsräume. Auch der Zugang in die Schulen ist oft mit Hindernissen wie z. B. zu hohe Türschwellen oder fehlende Aufzüge verbunden.

Neben der Mobilität wird auch die Nutzung digitaler Technologien durch Barrieren eingeschränkt. Rheumakranke weisen zudem als Folge ihrer Erkrankung häufig weitere Beeinträchtigungen auf – z.B. des Sehens, des Hörens etc. – die spezifische barrierefreie Zugänge erfordern.

Fehlende Barrierefreiheit grenzt rheumakranke Menschen aus

Unser Lösungsansatz:

  • Die bauliche Barrierefreiheit ist bei Neuzulassungen von Praxen eine Voraussetzung zur Niederlassung.
  • Barrierefreiheit ist für das Eröffnen und Betreiben von medizinischen Einrichtungen gesetzlich festgeschrieben.
  • Die Digitalisierung wird barrierefrei gestaltet.

Inklusion ist Aufgabe aller Bildungseinrichtungen

Hintergrund

Gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Nachteilsausgleich in Schule (Landesschulgesetze) und Hochschule (HRG) sowie Ausbildung sollen chronisch kranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die gleichen Bildungschancen eröffnen wie ihren gesunden Altersgenossen. Die Umsetzung stößt jedoch immer wieder an Grenzen. Dies ist beispielsweise in Bayern der Fall, wo ein mündliches Abitur nicht möglich ist.

In der Schule mitschreiben, lange im Unterricht sitzen oder schwere Schulbücher tragen – für Kinder und Jugendliche mit Rheuma sind das besondere Herausforderungen. Der Einsatz digitaler Medien im Unterricht würde helfen, ist in Deutschland allerdings noch nicht die Regel.

Auch an Hochschulen, berichten an Rheuma erkrankte Studierende, gebe es immer wieder Probleme beim individuellen Nachteilsausgleich, wenn beispielsweise Prüfungsämter Fristverlängerungen oder Prüfungsverlängerungen nicht kennen oder nicht gewähren.

An Schulen müssen daher speziell geschulte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) junge Menschen mit Rheuma unterstützen. An den Hochschulen müssen die Studienberaterinnen und -berater den Studierenden kompetent zur Seite stehen. Voraussetzung ist, dass die Beraterinnen und Berater zu den chronischen Erkrankungen geschult werden.

Übergänge sind herausfordernd: Zur Vermeidung von Brüchen beim Übergang Schule/Ausbildung oder Schule/Studium sollen die Agenturen für Arbeit und der die Integrationsfachdienste bereits während der Schulzeit Eltern, Schülerinnen und Schüler über Fördermöglichkeiten informieren und eine individuelle Begleitung anbieten können.

Chancengleichheit ist eine Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe

Unser Lösungsansatz

  • Alle Bildungseinrichtungen setzen die bestehenden Regelungen zur Inklusion um.
  • In den Schulen stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) zur Verfügung, die über Nachteilsausgleiche informieren und bei der Beantragung behilflich sind.
  • Beraterinnen und Berater in den Agenturen für Arbeit, Reha-Teams sowie Fallmanagerinnen und Fallmanager werden zu chronischen Erkrankungen geschult und vermehrt auch im Sinne der Begleitung tätig.

Den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten

Hintergrund

Ein erfülltes Arbeitsleben trotz körperlicher Einschränkungen sollte heute selbstverständlich sein. Dennoch stehen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt immer wieder vor Herausforderungen. Dabei können bereits kleine Änderungen in den Arbeitsabläufen, Hilfsmittel oder die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes den Arbeitsalltag erleichtern. Hierzu gehören auch flexibles Arbeiten und Home-Office.

Leistungen zur Teilhabe unterstützen rheumakranke Menschen dabei, länger im Arbeitsleben zu bleiben. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise Zuschüsse für Arbeitgebende, um Arbeitsplätze behindertengerecht umzugestalten. Diese Möglichkeiten sind bei vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern immer noch zu wenig bekannt oder werden zu wenig genutzt.

Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger oder öfter arbeitsunfähig, hilft das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei der Wiedereingliederung. Untersuchungen zum Einsatz des BEM zeigen jedoch, dass insbesondere kleinere Betriebe seltener ein Angebot für ein betriebliches Eingliederungsmanagement unterbreiten. Gerade rheumakranken Menschen kann das BEM helfen, länger im Arbeitsleben zu bleiben.

Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht verhandelbar

Unser Lösungsansatz:

  • Integrationsämter informieren proaktiv Arbeitgeberverbände, die Industrie- und Handelskammern sowie Personalverantwortliche vor Ort über Fördermöglichkeiten.
  • Kleinere und mittlere Unternehmen werden bei der Umsetzung des BEM besser unterstützt.