Pflege-Bürgerversicherung jetzt
Hintergrund
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 von 5,7 Millionen (2023) auf mindestens 6,8 Millionen Menschen ansteigen.
Die überwiegende Zahl pflegebedürftiger Menschen wird zuhause versorgt. In Pflegeheimen lebt etwa ein Fünftel der Pflegebedürftigen.
Die Soziale Pflegeversicherung zahlt – in Abhängigkeit vom Pflegegrad – lediglich einen Festbetrag für pflegebedingte Aufwendungen. Die restlichen Pflegekosten müssen die Heimbewohnerinnen und -bewohner selbst aufbringen. Hierzu gehören der einrichtungseinheitliche pflegebedingte Eigenanteil (EEE), die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie ggf. anteilige Investitionskosten. Im Bundesdurchschnitt zahlen Pflegebedürftige für einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung 2.780 Euro (2024) aus eigener Tasche.
Mittlerweile ist ein Drittel der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen.
Passgenaue Angebote in der Pflege sind für Rheumakranke besonders wichtig. Hierzu gehört ein sektorenübergreifendes Versorgungsmanagement genauso wie die multiprofessionelle Zusammenarbeit von Pflegefachkräften und anderen Gesundheitsberufen. Physiotherapie, Ergotherapie aber auch die Versorgung mit Hilfsmitteln sind wichtige Bausteine in der Behandlung rheumakranker Menschen.
Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein
Unser Lösungsansatz:
- Die Pflegeversicherung kommt für die Kostensteigerungen auf (Sockel-Spitze-Tausch).
- Die Investitionskosten werden Pflegebedürftigen nicht mehr in Rechnung gestellt.
- Die Eigenanteile (EEE) werden dauerhaft begrenzt.
- Die gesetzliche und die private Pflegeversicherung werden zu einer Pflege-Bürgerversicherung zusammengeführt.
Unsere Forderungen
- Rheumakranke brauchen verlässliche Versorgungsstrukturen
- Therapieoptionen werden nicht ausgeschöpft
- Es gibt Zugangsbarrieren in der Rehabilitation
- Rheuma ist bis heute nicht heilbar
- Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein
- Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
- Teilhabe ist ein Menschenrecht
- Chronische Krankheiten dürfen nicht zum finanziellen Ruin führen