Soziale Sicherung
Chronische Krankheiten dürfen nicht zum finanziellen Ruin führen
Hintergrund
Rheumatische Erkrankungen sind oft mit längeren Krankheitsphasen verbunden und können einschneidende Auswirkungen auf die eigene Erwerbsbiografie haben. Erkranken Betroffene während ihrer Erwerbszeit, können sie oftmals nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Und trotz verbesserter Therapiemöglichkeiten sind einige Rheumakranke so schwer betroffen, dass sie ihre Erwerbstätigkeit vorzeitig aufgeben müssen. In diesen Fällen greift die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsminderungsrenten passgenau gestalten
Im Jahr 2022 bezogen 18.180 Menschen mit Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und Bindegewebes eine Rente wegen Erwerbsminderung. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei voller Erwerbsminderung bei 1.007 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei 556 Euro.
Seit dem Jahr 2001 gibt es bei der Rente wegen Erwerbsminderung Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent für jeden Monat, den Rheumakranke früher in Rente gehen müssen. Die Höchstgrenze liegt bei 10,3 Prozent. Diese Abschläge bleiben auch bei einer Folgerente bestehen.
Zudem werden Ausbildungszeiten in Schule und Universität nicht mehr rentensteigernd bewertet. Ausbildungszeiten können sich durch den schubweisen Verlauf der Erkrankung jedoch verlängern.
Zugang zu privaten Versicherungen erleichtern
Chronisch kranke Menschen können oft nicht privat für ihr Alter vorsorgen. Bei vielen reicht das Einkommen nicht aus, um die Beiträge zu bezahlen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Versicherungen den Abschluss aufgrund der Erkrankung ablehnen, oder Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse verlangen.
Niemand ist freiwillig chronisch krank.
Unser Lösungsansatz
- Die Abschläge in der Erwerbsminderungsrente für chronisch Kranke werden abgeschafft.
- Für bestimmte Krankheitsgruppen wird die Regelung zur Nicht-Anrechnung von Ausbildungszeiten (§ 43 Abs. 4 SGB VI) zurückgenommen.
Weitere Informationen zum Thema "Erwerbsminderungsrente" erfahren Sie auf unserer Themenseite.
Finanzielle Zusatzbelastungen begrenzen
Hintergrund
Zuzahlungen beispielsweise zu Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln sind in der gesetzlichen Krankenversicherung die Regel. Diese werden auch bei Krankenhausaufenthalten, Rehamaßnahmen, bei häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfen fällig.
Auch bei rheumakranken Menschen greift die Chronikerregelung: Liegen die Zuzahlungen höher als ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, können sie sich auf Antrag für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen.
Alle übrigen Kosten – wie nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch (Dosenöffner, ergonomische Messer oder Strumpfanziehhilfen) – tragen Betroffene nach wie vor selbst.
Bei bestimmten Hilfsmitteln – wie z.B. Kompressionsstrümpfe oder Einlagen für Schuhe gelten Festbeträge. Auch hier müssen die Versicherten die Mehrkosten selbst tragen. Laut Mehrkostenbericht der gesetzlichen Krankenkassen sind 2022 pro Versicherungsfall im Durchschnitt 28,40 Euro für Kompressionsstrümpfe und 36,50 Euro für Einlagen angefallen. Manche Hilfsmittel werden zudem erst nach langer Auseinandersetzung und mit Eigenanteilen bewilligt, z.B. spezielle Elektrorollstühle.
Rheumakranke nehmen zum Teil weite Anfahrtswege in Kauf, um sich fachärztlich behandeln zu lassen. In kleineren Städten und Gemeinden können dies bis zu 50 km sein. Auch diese Fahrtkosten tragen sie selbst. Fazit: Chronische Erkrankungen strapazieren und überlasten das eigene Portemonnaie.
Niemand ist freiwillig chronisch krank.
Unser Lösungsansatz:
- Krankheitsbezogene Kosten wie Fahrtkosten, Mehrkosten für Hilfsmittel etc. werden in die Chronikerregelung aufgenommen.
- Sofern Leistungen zur Grundsicherung oder Sozialhilfe gewährt werden, übernehmen die zuständigen Sozialämter alle krankheitsbezogenen Kosten.
Weitere Informationen zum Thema "Heilmittelverordnung" erfahren Sie auf unserer Themenseite.
Unsere Forderungen
- Rheumakranke brauchen verlässliche Versorgungsstrukturen
- Therapieoptionen werden nicht ausgeschöpft
- Es gibt Zugangsbarrieren in der Rehabilitation
- Rheuma ist bis heute nicht heilbar
- Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein
- Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
- Teilhabe ist ein Menschenrecht
- Chronische Krankheiten dürfen nicht zum finanziellen Ruin führen