Medikamenteneinahme im Ramadan
Gläubige Muslime verzichten im Fastenmonat Ramadan zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang auf Speisen und Getränke. Auch die Einnahme von Medikamenten ist für viele tabu.
Schätzungsweise 60 bis 80 Prozent der Muslime nehmen ihre Medikamente während des Ramadan anders ein als gewohnt. Meist passen sie die Arzneien auf eigene Faust ohne Rücksprache mit Arzt und Apotheker an die Fastenregeln an. Viele lassen entweder Dosen aus oder verteilen ihre Präparate auf zwei Einnahmezeiten: also vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang. In Deutschland bedeutet dies bis zu 17 Stunden, in denen Betroffene auf ihre Medikamente verzichten. Diese abweichenden Einnahmezeiten können dazu führen, dass die Medikamente schlechter wirken oder mehr unerwünschte Effekte haben. Das hat mitunter Folgen für die Gesundheit: So kann ein bestehender Diabetes aus dem Takt geraten. Auch Rheumaschmerzen können sich verschlimmern.
Ob gläubige Muslime Medikamente während der Fastenzeit einnehmen dürfen, ist Auslegungssache: Einige Strömungen des Islam betrachten jegliche Substanzen außer Sauerstoff, die in den Körper gelangen, als ein Brechen der Fastenregeln. Andere Richtungen des Islam erkennen an, dass eine Medikamenteneinnahme darauf schließen lässt, dass die Person krank ist, und erlauben daher die Einnahme von Arzneien. Grundsätzlich bevorzugen viele Muslime in dieser Zeit Injektionen, Salben oder Pflaster, da Tabletten, Tropfen oder Zäpfchen über den Verdauungskanal verabreicht werden und daher mehr Ähnlichkeit mit der Nahrungszufuhr haben.
Verzerrte Wirkungen
Viele Arzneien müssen zu festen Zeiten eingenommen werden, zum Beispiel alle sechs Stunden oder nach den Mahlzeiten. Andernfalls kann sich die Wirkung abschwächen, da einige Mittel nur einen kurzfristigen Effekt haben: Wer zum Beispiel ein Schmerzmittel vor Sonnenaufgang nimmt, muss damit rechnen, dass es mittags nachlässt. Wer eine Dosis auslässt, riskiert, dass der Wirkstoffspiegel im Blut schwankt, was unerwünschte Nebenwirkungen verursachen kann.
Vorsicht ist auch geboten, wenn jemand plant, alle Arzneien gleichzeitig einzunehmen, also etwa vor Sonnenaufgang oder -untergang: Die gleichzeitige Verabreichung kann zu gegenseitigen Wechselwirkungen führen. Eine weitere Folge kann sein, dass ein Medikament nicht so gut wie sonst wirkt oder aber Nebenwirkungen verursacht. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, die Medikamenteneinnahme an den Ramadan anzupassen. Welche die beste ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung, der Art des Medikaments, dem allgemeinen Gesundheitszustand und von den persönlichen Vorlieben ab. Betroffene sollten sich beim Arzt oder Apotheker informieren.
Mögliche Alternativen
Einige Mittel lassen sich problemlos zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang einnehmen. Möglicherweise muss man dann aber auf eine andere Dosierung oder einen anderen Tablettentyp, beispielsweise mit länger anhaltender Wirkung, zurückgreifen. Von einigen Schmerzmitteln, Blutdruck- und Epilepsiemedikamenten sind sogenannte Retard-Tabletten erhältlich, die mindestens zwölf Stunden wirken. Gelegentlich ist es auch möglich, statt Tropfen, Tabletten oder Kapseln ein Pflaster zu verabreichen. In diesem Falle umgeht man die nahrungsähnliche Einnahme. Das gilt auch für bestimmte starke Schmerzmittel und Hormonpräparate.
Wer erstmals während des Ramadan ein neues Medikament erhält, kann mit seinem Arzt oder Apotheker besprechen, ob es zwingend notwendig ist, das Präparat sofort anzuwenden. Unter Umständen ist es möglich, die Einnahme bis nach Ende des Ramadan aufzuschieben. Geht dies nicht ohne großes Risiko, besteht die Möglichkeit, das Fasten zu unterbrechen und die fehlenden Fastentage später nachzuholen oder die religiösen Pflichten auf andere Weise zu erfüllen. Auf keinen Fall sollte man das Mittel eigenmächtig während des Ramadan absetzen oder die Dosis selbst nach Belieben anpassen.
Bart van den Bemt ist Apotheker in der Sint Maartenskliniek in Nimwegen/Niederlande. Sein Beitrag erschien im Juni 2012 im Magazin „In Beweging“ und wurde mit freundlicher Genehmigung aus dem Niederländischen übertragen von Lydia Pege, Bonn.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein Flugblatt zum Medikationsplan herausgegeben. Es ist online abrufbar.