Betriebliche Fördermöglichkeiten: Zuschüsse für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber, die Menschen mit einer rheuamtischen Erkrankung beschäftigen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten:
Arbeitsplatz
Sofern es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, kann die Neuschaffung eines Arbeitsplatzes gefördert werden, aber auch Maschinen, Geräte oder ein Büroarbeitsplatz. Betriebs- und standortgebundene Umbauten, wie Auffahrrampen, automatische Türen, Treppenlifte oder barrierefreie Sanitäranlagen, werden von den Leistungsträgern (mit-)finanziert.
Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes gewährt das Integrationsamt. Die Kosten für ergonomische Büromöbel und Arbeitsmittel können vom Integrationsamt bis zur vollen Höhe bezuschuss werden. Die Integrationsfachkräfte beraten gern, welche Kostenträger für welche Leistungen zuständig sind. Fragen Sie zudem nach länderspezifischen Sonderprogrammen.
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche kann durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Kostenträgern gefördert werden. Dauer und Höhe solcher Zuschüsse sind verschieden.
Probebeschäftigung
Ähnliches gilt für eine Probebeschäftigung. Scheut ein Arbeitgeber das Risiko, einen chronisch kranken Menschen einzustellen, kann er von der Arbeitsagentur während eines befristeten Probe-Arbeitsverhältnisses Zuschüsse bis hin zur vollen Kostenerstattung bekommen. Voraussetzung ist, dass die Aussicht auf eine feste Übernahme des Beschäftigten besteht und dass die Probebeschäftigung die dauerhafte berufliche Eingliederung verbessert oder überhaupt erst erreicht.
Eingliederung
Für besonders schwer behinderte Menschen zahlt die Bundesagentur für Arbeit außerdem bis zu zwei Jahre lang Eingliederungszuschüsse von bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Auch bieten die Bundesländer immer wieder Sonderprogramme an.
Wie werden die Zuschüsse finanziert?
Zuschüsse werden grundsätzlich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind beschäftigungspflichtig – das heißt, sie müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen. Andernfalls führen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt ab.
Wichtig ist bei allen erwähnten Fördermaßnahmen, dass Sie als Betroffener den Antrag beim Kostenträger stellen müssen und nicht der Arbeitgeber. Die Landes- und Mitgliedsverbände der Deutschen Rheuma-Liga beraten Sie gern.
Der Text stammt aus der Broschüre "Im Job mit Rheuma" der Deutschen Rheuma-Liga.