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Wie kommt man an das richtige Hilfsmittel?

| Hilfe
Spaziergang

Individuelle Einlagen und Orthesen können bei Schmerzen helfen. Wo erfahren Betroffene, welches Hilfsmittel helfen könnte?

Christian Zott ist Leiter der Orthopädischen Werkstatt im St. Josef-Stift Sendenhorst. Im Interview mit Julia Bidder, Chefredakteurin der Mitgliederzeitschrift "mobil", erklärt er, woher Betroffene erfahren, welche Hilfsmittel ihnen helfen könnten, und welche Kosten auf sie zukommen.

Herr Zott, wann kommt eine Schuheinlage bei einer rheumatischen Erkrankung infrage?

Im akuten Schub versuchen wir beispielsweise mit einer sehr weichen Schuheinlage, Schmerzen zu lindern und Bewegung überhaupt zu ermöglichen. Ansonsten geht es meist darum, Fehlstellungen zu vermeiden. Dafür verwenden wir etwas festeres Material, um den Fuß so weit wie möglich aufzurichten und in der Bewegung zu stabilisieren.

Woher erfahren Betroffene, was ihnen helfen könnte?

Niedergelassene internistische Rheumatologen kennen sich sehr gut mit der Erkrankung aus und sind daher der erste Ansprechpartner bei Hilfsmittelversorgungen. Aber auch der Hausarzt kann ein entsprechendes Rezept ausstellen. Die Verordnung belastet dabei nicht das Budget des Arztes.

Welche Kosten kommen auf Betroffene zu?

Die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlt den Löwenanteil – Betroffene müssen, sofern sie nicht zuzahlungsbefreit sind, mindestens fünf und maximal zehn Euro als Eigenanteil für die
Standardversorgung dazuzahlen. Bei Einlagen und Kompressionsstrümpfen kann es aber sein, dass der Orthopädietechnikermeister eine höherwertige Einlage empfiehlt, für die der
Patient eine Aufzahlung leisten muss.

Wie häufig kann ich als gesetzlich Versicherter die entsprechenden Hilfsmittel bekommen?

Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen zwei Paar Einlagen pro Jahr. Wenn es medizinisch notwendig ist, ist auch ein drittes Paar möglich – allerdings muss das ausführlich auf dem Rezept
begründet werden. Bei Schuhzurichtungen bezahlt die Krankenkasse drei Paar Schuhzurichtungen zu Beginn, dann je zwei Paar im Jahr. Bei orthopädischen Schuhen umfasst die Erstversorgung
meist zwei Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe.

Sportschuhe oder Badeschuhe sind bei Bedarf genehmigungsfähig. Hier muss zum Beispiel Rehasport oder die Mitgliedschaft im Schwimmverein nachgewiesen werden. Für die Schuhe müssen Betroffene bis zu 76 Euro Eigenanteil leisten. Bandagen und Orthesen können entsprechend der Nutzung jährlich beziehungsweise alle zwei Jahre neu beantragt werden. Kompressionsstrümpfe haben eine Nutzungsdauer von sechs Monaten. Bei einer Erstversorgung kann eine Wechselversorgung nach circa vier Wochen und eine Folgeversorgung alle zwölf Monate erfolgen.

Gelenkschutz im Alltag