Gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Verbänden wie dem Sozialverband VdK und dem Gesamtverband „Der Paritätische“ fordert die Deutsche Rheuma-Liga, dass der Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPREG) überarbeitet wird.
Auch wenn die Verbände das Ziel des Gesetzes grundsätzlich begrüßen, sehen sie noch Veränderungsbedarf. „Es ist jedoch völlig unverständlich, weshalb künftig der Medizinische Dienst bzw. die Krankenkassen entscheiden sollen, ob ein Betroffener in der eigenen Häuslichkeit verbleiben darf oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wird“, heißt es in der Erklärung, die die Verbände jetzt veröffentlichen.
Konkret setzen sich die Verbände für das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen ein. Dieses habe bei der Entscheidung bezüglich des Versorgungsortes höchste Priorität. Insbesondere für intensiv-medizinisch betreute Patientinnen und Patienten sei es wichtig, selbst zu bestimmen, wo sie leben möchten.