In manchen Fällen können die Physiotherapeutin oder der Ergotherapeut jetzt selbst festlegen, wie oft und wie lange sie Betroffene behandeln – die sogenannte Blankoverordnung macht es möglich. Was hat es damit auf sich?
Was ist eine Blankoverordnung?
Wie bei der klassischen Heilmittelverordnung stellen Ärztinnen und Ärzte die Diagnose und Indikation. Bei der Blankoverordnung machen sie jedoch keine Vorgaben zum Heilmittel, zur Therapiefrequenz und zur Verordnungsmenge. Dies entscheiden die Physio- oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten.
Sie legen selbst fest, welches Heilmittel in welcher Therapiefrequenz und mit welcher Dauer zum Einsatz kommt. Die Blankoverordnung ermöglicht ihnen eine flexible Gestaltung der Therapie.
Gilt die Blankoverordnung für alle Diagnosen in der Ergo- und Physiotherapie?
Nein. Die Blankoverordnung gilt für beide Heilmittel nur für bestimmte Diagnosen.
Ergotherapie
Die Blankoverordnung ist nur für bestimmte Diagnosegruppen möglich. Dazu gehört die Diagnosegruppe SB1 „Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen“. Hierzu zählen unter anderem entzündlich-rheumatische Erkrankungen (zum Beispiel reaktive Arthritis, Psoriasis-Arthritis, rheumatoide Arthritis, Arthritis bei Kollagenosen), Spondyloarthritiden (zum Beispiel Morbus Bechterew) oder künstlicher Gelenkersatz. Weitere Diagnosegruppen sind „dementielle Syndrome (PS4)“ sowie „Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen (PS3)“.
Physiotherapie
Die Möglichkeit der Blankoverordnung wird zunächst auf ausgewählte Erkrankungen im Bereich der Schulter in Verbindung mit der Diagnosegruppe EX „Krankheiten der Extremitäten und des Beckens“ beschränkt. Hierzu haben sich Krankenkassen und Heilmittelerbringer auf 114 Indikationen geeinigt. Dazu gehören unter anderem sowohl Arthritis als auch Arthrose im
Schulterbereich oder Gelenkknorpelschäden im Schulterbereich.
Wird nur noch die Blankoverordnung angewendet?
Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob sie von der Blankoverordnung Gebrauch machen oder nicht. Sie können in medizinisch begründeten Fällen darauf verzichten und – wie bisher – das Heilmittel, die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsmenge selbst bestimmen.
Wie lange ist eine Blankoverordnung gültig?
Eine Blankoverordnung ist 16 Wochen beziehungsweise 40 Wochen (Podologie) gültig, beginnend ab dem Verordnungsdatum. Danach ist ein Besuch in der Arztpraxis notwendig, um die medizinische Indikation für eine Heilmitteltherapie zu überprüfen. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Was ändert sich für Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten?
Durch die Blankoverordnung liegt nicht nur die inhaltliche, sondern auch die wirtschaftliche Verantwortung bei den Therapeutinnen und Therapeuten. Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung von Mengenausweitungen wurde ein Ampelsystem (grün-gelb-rot) eingeführt. Dieses Ampelsystem gilt aber nicht für Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs.
Rechtliche Grundlagen
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes 2019 wurde die Blankoverordnung von Heilmitteln in die Regelversorgung eingeführt. Seit dem 1. April 2024 können Ärztinnen und Ärzte Leistungen der Ergotherapie und seit dem 1. November 2024 Leistungen der Physiotherapie als sogenannte Blankoverordnung verordnen (Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, § 125a SGB V).
Das Nähere regeln bundeseinheitliche Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer. Verordnungsgrundlage bleibt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und der dazugehörige Heilmittelkatalog. Die Diagnosegruppen und weitere Angaben zur Verordnung von Heilmitteln finden sich im Heilmittelkatalog, dem zweiten Teil der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Heilmittelkatalog (g-ba.de).
Der GKV-Spitzenverband hat die Verträge zur Blankoverordnung für die Ergotherapie und die Physiotherapie auf seiner Internetseite veröffentlicht:
In Anhang 1 der Anlage 1 zum Vertrag Physiotherapie sind alle Indikationen gelistet, für die eine Blankoverordnung aufgeführt ist.
Autorin: Sabine Eis ist Referentin für Soziales und Politik, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband