Bonn 18. Mai 2018
Ab dem 1. Januar 2019 sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent) wieder je zur Hälfte finanzieren. Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag von derzeit durchschnittlich 1,0 Prozent. Das sieht das geplante GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) vor, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den parlamentarischen Weg gebracht hat. Außerdem müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen übergroße Finanzreserven abschmelzen.
„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, lobte Rotraut Schmale-Grede, die Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Rheuma-Liga, den Gesetzentwurf. „Gerade für chronisch kranke Menschen ist jede finanzielle Entlastung ein Gewinn, da sie zusätzlich zum GKV-Beitrag zahlreiche Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel leisten müssen.“
Formell aufgegeben wurde die Parität im Juli 2005. Seither hatten die Arbeitnehmer 0,9 Prozent ihres Beitragssatzes allein zu tragen. Seit 2013 sind die Arbeitgeberbeiträge bei 7,3 Prozent eingefroren. Zurzeit zahlen Versicherte durchschnittlich 8,4 Prozent. Experten rechnen damit, dass die Kosten in der Gesundheitsversorgung künftig weiter steigen werden. Die Deutsche Rheuma-Liga hat die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung bereits in ihrem aktuellen Aktionsplan Rheuma gefordert.
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