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Beruf und Rheuma – Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für viele Menschen mit Rheuma ist der Berufsalltag eine ständige Herausforderung. Sie wissen, wie schwer Schmerzen, Entzündungsschübe und Erschöpfung den (Arbeits-)Alltag machen können. Das Sitzen auf dem Bürostuhl wird zur Qual für die Hüfte und das Schleppen auf der Baustelle immer schmerzhafter.

Umso wichtiger ist es, dass Betroffenen daraus keine weiteren Nachteile entstehen. Vielen gelingt es, ihren Arbeitsplatz dank gesetzlicher Regelungen und durch verständnisvolle Arbeitgeber und Kollegen so umzugestalten, dass sie weiterhin ihren Beruf ausüben können. Andere orientieren sich um oder erschließen sich durch Weiterbildung eine neue, für ihre Gesundheit besser verträgliche Beschäftigung.

Das Recht auf Teilhabe

Menschen mit einer rheumatischen Erkrankung haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Teilhabe – an der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Chancengleichheit herzustellen. So steht es im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Der deutsche Gesetzgeber hat unter anderem mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die UN-Konvention umgesetzt.

Übersicht der Leistungsarten

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach dem Sozialgesetzbuch (§ 5 SGB IX):

→ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 

→ Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – früher „Berufliche Rehabilitation“ genannt 

→ Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen 

→ Leistungen zur Teilhabe an Bildung und

→ Leistungen zur sozialen Teilhabe

Ratgeberbroschüren zum Thema Arbeit

Die Ratgeberbroschüren der Deutschen Rheuma-Liga "Von der Schule in den Job", "Im Job mit Rheuma" und "Mit Rheuma gut arbeiten" für Arbeitgeber können bei Ihrem Landes- oder Mitgliedsverband oder über den Publikationsshop auf der Internetseite bestellt oder als Leseprobe heruntergeladen werden. Zudem informiert die REHADAT-Broschüre "Ich brenne für meine Arbeit - Wie sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit entzündlichem Rheuma gestalten lässt", an der die Rheuma-Liga mitgewirkt hat, zum Thema Rheuma und Beruf.

Leistungsträger

Leistungsträger sind die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherungsträger, gesetzliche Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Versorgungsämter.

Arbeitgeber

Personalverantwortliche, die bislang keine Erfahrung mit Rheuma haben, sind oftmals mit Unsicherheiten konfrontiert: Wie kann ich optimal auf die Bedürfnisse des an Rheuma erkrankten Mitarbeiters reagieren? Was gibt es für betriebliche Fördermöglichkeiten? Wie kann ich verhindern, dass der Angestellte arbeitsunfähig wird? Wie funktioniert das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)? Die Deutsche Rheuma-Liga bietet im Internet viele Informationen, die auch für Arbeitgeber interessant sind. 

Der Text stammt teilweise aus der Broschüre "Im Job mit Rheuma" der Deutschen Rheuma-Liga. 

Sag ich´s? Umgang mit Rheuma bei der Arbeit

Wie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrer Rheumaerkrankung im Job umgehen? Denn nur in Ausnahmefällen sind die Beschäftigten wirklich dazu verpflichtet das gegenüber ihrem Arbeitgeber offenzulegen. Sollte man es dennoch tun? Hilfe bei dieser Entscheidung bietet das Projekt „Sag ich's? Chronisch krank im Job“. Der an der Universität Köln entwickelte, interaktive Selbsttest soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, einen für sich passenden Umgang am Arbeitsplatz zu finden. Den Test und weiterführende Informationen dazu gibt es unter www.sag-ichs.de/gut-zu-wissen.

Wegweiser Arbeitsfähigkeit

Möglichst lange arbeitsfähig bleiben: Das ist das Ziel. Unterstützung erhalten Sie von der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie. Sie hat die Themenseite „Wegweiser Arbeitsfähigkeit: Gesundheit fördern – Arbeitsfähigkeit erhalten“ ins Leben gerufen.